Bei Nachweis der musikpraktischen Fähigkeiten und musiktheoretischen Kenntnisse des ersten Schuljahres ist auch die unmittelbare Aufnahme in das zweite Schuljahr möglich. Hierfür ist eine erweiterte Zulassungsprüfung zu bestehen, die Kenntnisse auf dem Niveau des bestandenen ersten Ausbildungsjahres erfordert und zusätzlich zum gewählten Hauptfach die Fächer Gehörbildung, Tonsatz, Pflichtfach Gesang, Pflichtfachinstrument sowie das zweite Hauptfach Chor-/Ensembleleitung abdeckt.