Ausbildung / Hochschulstudium
Der Freistaat Bayern hat zum Schuljahr 2004/05 in einem Modellversuch für manche Berufsoberschulen und Fachhochschulen ein "13. Schuljahr" eingerichtet, das mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abschließt. Allerdings ist es in diesem Fall notwendig, in eigener Verantwortung eine zweite Fremdsprache neben Englisch zu erlernen. Ausreichende Kenntnisse in dieser 2. Fremdsprache müssen dann in diesem 13. Schuljahr nachgewiesen werden. Gymnasiasten, die nach der 10. Klasse auf eine Berufsfachschule und später auf eine BOS oder FOS wechseln, haben mit mindestens einer Note 4 in der zweiten Fremd- sprache bereits ausreichende Kenntnisse nachgewiesen.
Die so erworbene allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten.
Manche Hochschulen für Musik bieten ein Studium auch ohne allgemeine Hochschulreife an. Es sind dann in diesem Fall nur ein Mittlerer Bildungs- abschluss (z.B. der Berufsfachschule für Musik) und eine Begabten-Aufnahmeprüfung erforderlich.
Es gibt mehrere Schulen, die unterhalb der Hochschulebene zum Musiklehrer ausbilden: Ein Studium ist möglich in Musikakademien, Konservatorien oder im Staatsinstitut Ansbach.
Der Weg zum Abitur
An der Berufsfachschule für Musik kann ein Mittlerer Bildungsabschluss erworben werden. Anschließend führen zwei weitere Schuljahre an einer Berufsober- schule (BOS) oder Fachoberschule (FOS) zur Fach- hochschulreife. Diese ermöglicht ein Studium an einer Fachhochschule.Der Freistaat Bayern hat zum Schuljahr 2004/05 in einem Modellversuch für manche Berufsoberschulen und Fachhochschulen ein "13. Schuljahr" eingerichtet, das mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abschließt. Allerdings ist es in diesem Fall notwendig, in eigener Verantwortung eine zweite Fremdsprache neben Englisch zu erlernen. Ausreichende Kenntnisse in dieser 2. Fremdsprache müssen dann in diesem 13. Schuljahr nachgewiesen werden. Gymnasiasten, die nach der 10. Klasse auf eine Berufsfachschule und später auf eine BOS oder FOS wechseln, haben mit mindestens einer Note 4 in der zweiten Fremd- sprache bereits ausreichende Kenntnisse nachgewiesen.
Die so erworbene allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten.
Manche Hochschulen für Musik bieten ein Studium auch ohne allgemeine Hochschulreife an. Es sind dann in diesem Fall nur ein Mittlerer Bildungs- abschluss (z.B. der Berufsfachschule für Musik) und eine Begabten-Aufnahmeprüfung erforderlich.
Es gibt mehrere Schulen, die unterhalb der Hochschulebene zum Musiklehrer ausbilden: Ein Studium ist möglich in Musikakademien, Konservatorien oder im Staatsinstitut Ansbach.
